Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nicole Kohler | PETWOMAN Tiersitter-Service
Der PETWOMAN Tiersitter-Service
übernimmt entsprechend der Vertragsabsprache die aufgeführten Pflegeleistungen für den festgelegten Zeitraum. Für alle Verträge gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen:
Der PETWOMAN Tiersitter-Service bietet als Dienstleistung die Versorgung und Betreuung von Tieren an. Zeitangaben, Umfang, Art und Kosten der zu erbringenden Leistungen sind im Vertrag schriftlich festgelegt.
§1 Geltungsbereich:
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die zeitweise Betreuung von Tieren sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des PETWOMAN Tiersitter-Service Nicole Kohler, Emil-Sollinger-Weg 20, 82178 Puchheim, im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Tieres.
2. Mit Abschluss des Vertrages erkennt der Kunde die Geltung der jeweils aktuellen AGB des PETWOMAN Tiersitter-Service an.
§2 Begriffsbestimmungen:
1. Kleintierpension bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Tieres, wobei das Tier über Nacht in der Betreuung der Tierpension PETWOMAN Tiersitter-Service verbleibt.
2. Neben der Tierpension bietet der PETWOMAN Tiersitter-Service auch den mobilen Service an. Der mobile Service beinhaltet die Versorgung des Tieres vor Ort beim Kunden wie z.B. Füttern, Reinigung der Tiertoilette etc.
§3 Nichtabholung/ Tierheim:
1. Der Kunde verpflichtet sich, das in die Tierpension gegebene Tier umgehend nach Ablauf der vereinbarten Dauer abzuholen.
2. Bei Nichtabholung wird das Tier nach 10 Tagen in ein Tierheim, das die Tierpension PETWOMAN Tiersitter-Service aussucht, abgegeben. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
3. Die Tierpension behält sich vor, das Tier gegebenenfalls anderweitig unterzubringen, wenn die Tierpension nach der vereinbarten Betreuungszeit ausgelastet ist.
§4 Sonstiges:
1. Der Kunde wird über die Unterbringung und Haltung in der Tierpension durch das Beratungsgespräch der des PETWOMAN Tiersitter-Service eingehend informiert. Details, Zeiten, Konditionen und Kosten ggf. mit Zusatzkosten werden im Betreuungsvertrag festgelegt.
2. Der Besuch der Tierpension ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
3. Jegliche Besonderheiten, wie Verpflegung und medizinische Versorgung sind durch den Kunden VOR Aufnahme des Tieres ausdrücklich anzugeben.
4. Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Tieres sowie den Verdacht darauf, insbesondere aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten, sind bei der Buchung mitzuteilen.
5. Der Kunde bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Tieres vollständig und wahrheitsgetreu sind.
6. Der Tierhalter versichert, dass sein Tier frei von ansteckenden Krankheiten, Parasiten und (je nach Tierart) schutzgeimpft ist. Der Impfausweis sollte immer hinterlegt sein.
7. Der Tierhalter stellt alle notwendigen Mittel zur Ausführung der Tier- und Hausbetreuung vor Ort bereit. Das heißt im Folgenden.:
Futter, Leckerlie, Medikamente (wenn notwendig), ausreichend Katzenstreu, Einstreu, Heu, Müllbeutel, Reinigungsmittel, Kehrgarnitur oder Staubsauger, Transportbox (Notfall), Kämme und Bürsten zur Fellpflege, Spielzeuge, etc. .
Sollte ein Mehraufwand eintreten, z.B.: unvorhergesehene Ereignisse, wie zusätzliches Futter oder Pflegemittel ist dieser vom Auftraggeber zu tragen.
8. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Gebäude / Räume oder Anlagen dem PETWOMAN Tiersitter-Service in einem einwandfreien Zustand zu übergeben. Wertsachen, Schmuck und Bargeld müssen verschlossen und unzugänglich aufbewahrt werden. Nach Rückkehr des Tierhalters wird um eine kurze Rückmeldung innerhalb von 24 Stunde gebeten, damit die Versorung des Tieres gewährleistet ist.
9. Der PETWOMAN Tiersitter-Service verpflichtet sich, die anvertrauten Räume nur mit größter Sorgfalt zu begehen und auf Erhalt des Inventars, Hausrates, Gebäude und zu achten. Der PETWOMAN Tiersitter-Service. ist berechtigt bei Gefahr für Hab und Gut die Polizei, Feuerwehr oder Handwerker (Einbruch, Brand, Rohrbruch, etc.) einzuschalten.
§5 Versicherung, Haftung
1. Wenn keine Versicherung für das Tier besteht, haftet alleine der Tierhalter bei eventuellen Schäden, die das betreute Tier verursacht. Der PETWOMAN Tiersitter-Service haftet nicht für evtl. entstandene Schäden an Wohnung / Haus / Stall oder Inventar welche durch das Tier in Abwesenheit verursacht werden.
2. Der PETWOMAN Tiersitter-Service übernimmt keine Haftung für ein evtuelles Versterben des Tieres. Bei älteren, kranken Tieren ist mir unbedingt mitzuteilen, was im Falle des Todes mit dem Tier passieren soll. Für alle dadurch entstehenden Kosten (Tierarzt, Tierbestatter, o.ä.) haftet der Tierbesitzer. Sollte sich das zu betreuende Tier in der Betreuungszeit schwer verletzten oder erkranken und der Tierarzt rät zur Euthanasie des Tieres, so liegt die Entscheidung beim Tierarzt, sollte der Tierhalter nicht erreichbar sein, das Tier einschläfern zu lassen.
3. Für Schäden, die die Tiere während der vereinbarten Zeit beim Tierbetreuer erleiden könnten, übernimmt der PETWOMAN Tiersitter-Service keine Haftung. Die Haftung des Tiersitters wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt im Sinne von §834 BGB (Tieraufseherhaftung). Sollte eine Schlüsselübergabe nicht persönlich erfolgen (z.B. bei Einwurf des Schlüssels durch den Auftraggeber in den Briefkasten), entfällt jegliche Haftung. Eine Haftung für Beschädigungen, die auf Grund von Verschleißerscheinungen an den Tieranlagen und Arbeitsutensilien eintreten, ist ausgeschlossen. Der PETWOMAN Tiersitter-Service haftet nicht bei unvorhersehbaren und außergewöhnlichen Ereignissen, wie z.B. Stromausfall.
4. Betriebshaftpflichtversicherung
Es besteht eine Betriebs-haftpflichtversicherung, in der z.B. Schlüsselverlußt enthalten ist.
§6 Bezahlung/Umsatzsteuer:
Gemäß der Kleinunternehmer-Regelung (§19 Abs. 1 UStG) ist in den AGB keine Umsatzsteuernummer angegeben,und bei den Rechnungen keine Umsatzsteuer enthalten und ausgewiesen.
Bei der Anmeldung sind 50% der Gesamtkosten fällig. Die Anzahlung hat per Überweisung erfolgen. Am Ende der Betreuungszeit erhalten Sie die Rechnung per Email, die Rechnung ist mit Banküberweisung innerhalb von 7 Tagen ohne Abzüge zu bezahlen.
§7: Stornogebühren/Kündigung:
Der Auftraggeber und der PETWOMAN Tiersitter-Service sind berechtigt, ohne Angabe von Gründen, den mündlich oder schriftlich geschlossenen Tierbetreuungsvertrag bis zu 2 Wochen vor Beginn der vereinbarten Betreuungszeit zu kündigen, ohne dass Ansprüche geltend gemacht werden können.
Mehr als 2 Wochen vor Abgabe des Tieres/Beginn der Dienstleistung = Stornierung Kostenlos
Bis 2 Wochen vor Abgabe des Tieres/Beginn der Dienstleistung = fallen 50% der Kosten als Stornogebühr an
< als 7 Tage vor Abgabe des Tieres/Beginn der Dienstleistung = fallen 100% der Kosten als Stornogebühr an
§8 Ablehnungsrecht:
Der PETWOMAN Tiersitter-Service hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.
§9 Datenschutz:
Der PETWOMAN Tiersitter-Service respektiert Ihre Privat- und Persönlichkeitssphäre. Daher werden bei der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten. Persönliche Daten werden nur dann gespeichert, wenn Sie mir diese von sich aus im Rahmen eines Auftrages angeben. Überlassene Schlüssel werden sorgfältig aufbewahrt und nicht an Dritte weitergeben.
Der PETWOMAN Tiersitter-Service nutzt Ihre Daten ausschließlich zu Zwecken der Kundenverwaltung. Ihre Daten werden nur in einem Notfall an zuständige Behörden (Polizei, o.a.) oder an den behandelnden Tierarzt weitergegeben.
§10 Krankheit Betreeungsperson:
Der PETWOMAN Tiersitter-Service kann im Falle von Krankheit oder Notfall eine andere geeignete Betreuungsperson als zum Kennenlerntermin mit der Betreuung des Tieres beauftragen.
§11 Salvatorische Klausel:
Sollte eine der vorstehenden Bestandteile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestandteile davon unberührt. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.